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BNetz sperrt Call-Center-Nummern

 

- Montag, den 01.02.2010


Im Kampf gegen ungewollte Telefonwerbung macht die Bundesnetzagentur jetzt ernst. Die Behörde hat jetzt in sechs Verfahren Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Damit wurden im Dezember 2009 und Januar 2010 in insgesamt neuen Verfahren Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro auferlegt. Die BNetzA ahndet damit erstmals Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen.

Die Call-Center-Branche begrüßt das konsequente Handeln der Bundesnetzagentur. Die nächste Woche in Berlin beginnende Call-Center-World bietet einen Einblick in juristische Fragen und setzt auf "rechtskonforme Geschäfte".

Seit dem 4. August vergangenen Jahres gelten in Deutschland Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeit. "Jetzt wird erstmals ein wichtiges Signal seitens der Bundesnetzagentur gesetzt", so Helga Haag, Call-Center-Expertin des Veranstalters Management Circle. "Das Geschäftsgebaren Einzelner schadet der gesamten Branche. Wir haben in diesem Jahr einen weiteren Schwerpunkt in unserem "Recht- und Datenschutzforum" gelegt.

Die Call-Center-World will juristisches Know-How vermitteln und die Grundlagen für seriöse und vor allem rechtskonforme Geschäfte schaffen." Am 10. Februar wird Manuel A. Schindler, Rechtsanwalt und Vizepräsident des Call-Center-Forum-Deutschland e.V. im Rahmen des Forums für Recht und Datenschutz einen Überblick geben und detailliert die Folgen der Datenschutz-Novelle 2009, wie auch die verschärften Regelungen des Telekommunikationsgesetzes, erläutern.


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