Ab dem 1. März 2010 gelten neue gesetzliche Regelungen für 0180er Rufnummern. Insbesondere werden preisliche Obergrenzen eingeführt. Die bisherigen Preise für Anrufe aus dem Festnetz ändern sich nicht. Anrufe aus dem Mobilfunknetz auf 0180er Rufnummern kosten ab heute, dem 1. März 2010 nur noch maximal 0,42 Euro die Minute.
Ab dem 1. März 2010 besteht außerdem die Verpflichtung, bei jeder Angabe einer 0180er Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben. Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise reicht nicht mehr aus. Ferner heißen die in diesem Rufnummernbereich erbrachten Dienste nicht mehr "Geteilte-Kosten-Dienste", sondern "Service-Dienste".